Logo Lehrinstitute für manuelle Lymphdrainage
und physikalische Ödemtherapie
AGB_2025_Oez

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Aufnahmenbedingungen
Zu den Lehrgängen zugelassen werden Physiotherapeuten/Physiotherapeutinnen, Mas-
seur/Masseurinnen und medizinische Bademeister/Bademeisterinnen, Krankengymnas-
ten/Krankengymnastinnen, Bachelor PT und Ärzte/Ärztinnen.
Wichtig: Die Berufsausbildung muss zum Zeitpunkt des Lehrgangsbeginnes abgeschlossen
sein, d.h. sämtliche Praktika usw. müssen bereits komplett beendet sein, bevor der Kurs
angetreten wird.
Der Vierwochenlehrgang kann auch in zwei vierzehntägigen Abschnitten absolviert
werden, und zwar innerhalb von 6 Monaten.
Mit der Anmeldung zur Ausbildung sind einzureichen: Eine Kopie der Urkunde über die
Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut/Physiotherapeutin,
Krankengymnast/Krankengymnastin, Masseur/Masseurin und med. Bademeister/in,
Bachelor PT, Arzt /Ärztin.
Über die Aufnahme zur Ausbildung entscheidet die Leitung des Ödemzentrums
und kann nur erfolgen, wenn die Aufnahmevoraussetzung vollständig nachgewie-
sen ist. Mit Absendung der schriftlichen Anmeldebestätigung durch das Lehrinst-
tut wird die Anmeldung zum Ausbildungsvertrag und ist für beide Teile bindend.
Ausbildung
Die Ausbildung dauert vier Wochen mit insgesamt 180 Unterrichtseinheiten à 45min. und
umfasst den theoretischen Unterricht und die praktische Ausbildung im Bereich der
Manuellen Lymphdrainage und der Komplexen Physikalischen Entstauungstherapie, inkl.
Prüfung.
Der ärztliche Unterricht beinhaltet die Anatomie, Physiologie und Pathophysiologie des
Lymphgefässsystems. Darüber hinaus werden umfangreiche Kenntnisse in der Krankheits-
lehre vermittelt, die unabdingbare Voraussetzung für die Ausübung der praktischen
Tätigkeit sind. Die praktische Ausbildung mit Übungen vermittelt die Technik der Manuel-
len Lymphdrainage und ihre methodische Anwendung auf diejenigen Gebieten der Medi-
zin, in welchen sie indiziert ist. Unterrichtet wird auch die Bandagetechnik bei primären
und sekundären Lymphödemen der Gliedmaßen, bei Lipödemen, bei traumatischen
Ödemen und bei venösen Ödemen. Es werden auch Kenntnisse in der entstauenden
Bewegungstherapie vermittelt.
Die Kursteilnehmer/-innen halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr
auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Teilnehmer/-innen an Patienten
oder an anderen Teilnehmer/-innen vornehmen, handeln die Teilnehmer/-innen auf
eigene Gefahr und Risiko. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund –
gegen die Dozenten/-innen und das Institut sind, sofern nicht zurechenbare grobe Fahr-
lässigkeiten oder Vorsatz vorliegen, ausgeschlossen. Fügen Teilnehmer/-innen Dritten
während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unbe-
rührt.

Prüfungsordnung
Die Ausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. In der Prüfung müssen die im
Lehrgang erworbenen Fähigkeiten in einem theoretischen (mündlich und schriftlich) und
einem praktischen Teil nachgewiesen werden. Voraussetzung für die Zulassung zur Prü-
fung ist die Teilnahme am gesamten Vier-Wochen-Lehrgang. Die Prüfung ist bestanden,
wenn alle Prüfungsteile mindestens mit "ausreichend" bewertet werden. Jeder nicht
bestandene Prüfungsteil kann höchstens zweimal, und zwar innerhalb von sechs Monaten
wiederholt werden. Die hieraus resultierenden Kosten trägt der Kursteilnehmer/-in. Nach
Ablauf dieser Frist gilt die komplette Prüfung als nicht bestanden.
Die Prüfung wird von einer Prüfungskommission abgelegt, die aus einem ärztlichen
Fachlehrer, einem Fachlehrer ML/KPE sowie einem weiterbildungsunabhängigen Mitglied
besteht. Über die Prüfung wird Protokoll geführt.
Ordnungswidriges Verhalten
Zu Beginn der Prüfung werden die Schüler über Folgen eines ordnungswidrigen Verhal-
tens belehrt.
Ordnungswidriges Verhalten des Schülers während der Prüfung, insbesondere eine
Täuschung oder ein Täuschungsversuch hat dessen Ausschluss zur Folge; die Prüfung gilt
als nicht bestanden. Das ordnungswidrige Verhalten und die daraus resultierende Ent-
scheidung über das weitere Vorgehen wird protokolliert und von den Mitglieder der
Prüfungskommission unterzeichnet. Bild und Tonaufzeichnungen sind nicht gestattet.
Abschlusszeugnis
Die erfolgreichen Absolventen der Ausbildung erhalten ein Zertifikat, welches von den
Kostenträgern (RVO-, Ersatz-, Betriebs- und Innungskrankenkassen), Behörden und
Arbeitgebern als Nachweis einer qualifizierten Ausbildung in Manueller Lympdrainage/
komplexer physikalischer Entstauungstherapie anerkannt ist. Das Zertifikat kann erst nach
vollständigem Eingang der kompletten Kursgebühr an den Teilnehmer/-in ausgehändigt
werden, unabhängig davon, wer die Zahlung leistet (Teilnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsamt,
etc.) sowie nach Vorliegen der Berufsurkunde.

Kursgebühren
Für die Teilnahme an den Kursen sind folgende Gebühren zu entrichten:
Zur Zeit für das Ödemzentrum 1.422,00 € inkl. Prüfungsgebühr.

Zahlungsbedingungen

Die Zahlung sollte mit Rechnungserhalt, spätestens jedoch 4 Wochen vor Kursbeginn
ausgeglichen werden. Dies gilt nicht bei geförderten Teilnehmern. Hier erfolgt eine direkte
(durch Abtretung) Zahlung an den Träger durch z.B. die Arbeitsagentu.Sollte der Kursteil-
nehmer den Kurs aus begründeter Ursache (siehe Kündigungsrecht) nicht besuchen
können, werden die bereits geleisteten Zahlungen für die Dauer eines Jahres gutgeschrie-
ben, danach verfallen sie. Es gilt das Datum der Gutschrift auf dem Konto des Lehrinst-
tuts.
Kündigungsrecht
Bei rechtzeitiger schriftlicher Abmeldung (Eingang spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbe-
ginn) ist ein kostenloser Rücktritt möglich. Eine kurzfristige Kündigung innerhalb von 14
Tagen vor Kursbeginn ist nur aus wichtigem Grund (Unfall, plötzliche Erkrankung etc.)
möglich (§ 626 BGB). Bei Kündigung später als 14 Tage vor Kursbeginn werden
100,00 € von der Kursgebühr als Schadensersatz fällig. Wird der Kurs nicht angetreten
oder vorzeitig abgebrochen, ist die volle Kursgebühr zu entrichten.

Ein kostenloses Rücktrittsrecht erhalten Teilnehmer, die durch Förderung der Arge/Agen-
tur, sowie gleichgestellten Institutionen, bei Wegfall der Förderung oder Arbeitsaufnahme
nachweisen können.
Absage von Kursen
Das Lehrinstitut behält sich das Recht vor, einen Kurs aufgrund mangelnder Teilnehmer-
zahl oder Erkrankungen eines Dozenten abzusagen. Die Teilnehmer werden hierüber
rechtzeitig, spätestens jedoch 21 Tage vor Kursbeginn, benachrichtigt.
Steuerliche Begünstigungen
Ausbildungs- und Prüfungsgebühr, Kosten der An- und Rückreise, Ausgaben für Unter-
kunft, Verpflegungsmehraufwand, Schreibmaterial u. a. können bei der Einkommensteuer
bzw. dem Lohnsteuerjahresausgleich als Werbungskosten (berufliche Weiterbildung)
abgesetzt werden.

Ausbildungsbeihilfen/Förderung
Bei Wehrpflichtigen übernimmt der Berufsförderungsdienst der Bundeswehr auf Antrag
die Ausbildungskosten. Förderung durch die Arbeitsagenturen nach Prüfung der Voraus-
setzungen ist möglich. Das Lehrinstitut verpflichtet sich bei Arbeitsaufnahme des Teil-
nehmers/-in sowie bei Wegfall der Förderung durch die zuständige Agentur/ARGE ,
diesem ein für ihn kostenfreies Rücktrittsrecht zu ermöglichen"

Unterrichtszeiten
An 5 Tagen ist Unterricht von 8.00 - 17.00 Uhr, (Änderung möglich) dann 2 Tage unter-
richtsfrei. Dies gilt auch bei Kursen, die übers Wochenende gehen.
Während der gesamten Ausbildungsdauer besteht absolute Anwesenheitspflicht.
Feiertagsregelung
Feiertage sind grundsätzliche normale Unterrichtstage. Der Kursleiter kann am ersten Tag
des Lehrgangs mit den Teilnehmern gemeinsam regeln, ob der Unterricht anderweitig
nachgeholt oder an anderen Tagen der Unterricht verlängert wird, so dass ein Feiertag
unterrichtsfrei gegeben werden kann. Die vorgeschriebene Lehrgangsdauer von mind. 170
U-Stunden kann jedoch nicht verkürzt werden.

Sonstiges
Ton- und Bildaufnahmen im Unterricht sind untersagt. Ausnahmen bedürfen der Geneh-
migung der Schulleitung. Lehrmaterial insbesondere Scripte und DVD unterliegen dem
Copyright und dürfen nicht als Kopie im Unterricht verwendet werden. Zuwiderhandlun-
gen können strafrechtliche Folgen nach sich ziehen. Der Kursteilnehmer/die Kursteilneh-
merin ist grundsätzlich für den eigenen Versicherungsschutz selbst verantwortlich und
handelt bei Übungen und Demonstrationen an Patienten oder anderen auf eigene Gefahr
und Risiko. Schadensersatzansprüche gegen den Fachlehrer, Arzt und Lehrinstitut sind
ausgeschlossen.

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO mit Wirkung ab 25.08.2018) –auszugsweise-
Mit Ihren persönlichen Daten übermitteln Sie uns Ihr Einverständnis, dass diese bei uns
zweckgebunden verarbeitet und gespeichert werden dürfen: z.B. Registrierung einer
Anmeldung. Wünschen Sie keine, andere oder weitere Informationen, teilen Sie uns
dieses bitte mit. Dies ist jederzeit per E-Mail, Telefon, Fax oder Post möglich.
Ihre persönlichen Daten werden ausschliesslich zur internen Verwendung registriert. In
keinem Fall werden Ihre Daten außerhalb unseres Unternehmens veräußert oder Weiter-
geben. Sie haben stets die Möglichkeit, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten
bei uns komplett zu beenden und deren Löschung zu bewirken, E-Mail genügt.
Name und Anschrift des für die Verarbeitung Verantwortlichen
Für die Verarbeitung verantwortlich im Sinne der Datenschutzgrundverordnung, sowie
der Datenschutzgesetze der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und weiterer
bereichsspezifischer Gesetze mit datenschutzrechtlichem Charakter sind
Ödemzentrum Feldberg/St. Blasien GmbH & Co. Lehrinstitut KG,
Am Postplatz 4 79822 Titisee-Neustadt Tel. 0173 7202474

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Amtsgericht Titisee-Neustadt
79822 Titisee-Neustadt

Zahlungen sind zu leisten an:
Bankverbindung: Deutsche Bank 24
IBAN: 12680700240180019200
BIC: DEUTDEDB689

HRA 702326 Amtsgericht Freiburg i.Br.
SteuerNr.: 0729501823


https://www.oedemzentrum.de Email: kontakt@oedemzentrum.de

Stand: 24.05.2025